Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Süd Solar 360 GmbH („Süd Solar“ oder „wir“ bzw. „uns“) für Verträge über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen mit Verbrauchern („Kunde“) (Stand: Oktober 2024)


§ 1 Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Süd Solar 360 GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Süd Solar mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB („Kunden“) über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen und nachfolgend näher bezeichneten weiteren Lieferungen und Leistungen von Süd Solar abschließt. „Verbraucher“ in dem genannten Sinn sind natürliche Personen, die einen Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Süd Solar ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Süd Solar auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote der Süd Solar 360 GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Unsere Angebote dienen lediglich dazu, dem Kunden unter Bezugnahme auf das Angebot die Abgabe einer verbindlichen Bestellung mit dem Inhalt des unverbindlichen Angebots zu ermöglichen. 

(2) Bestellungen oder Aufträge des Kunden sind, sofern darin nicht abweichend angegeben, verbindliche Angebote auf Abschluss eines Vertrags mit Süd Solar, welche Süd Solar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen kann.

(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Süd Solar 360 GmbH und dem Kunden ist der Vertrag (nachfolgend „Vertrag“), welcher zustande kommt, sobald eine Partei ein verbindliches Angebot der anderen Partei annimmt. Mündliche Zusagen der Süd Solar 360 GmbH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist.

(4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Süd Solar 360 GmbH nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail.

(5) Angaben der Süd Solar zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und der Kunde nichts anderes angewiesen hat.

(6) Süd Solar behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

§ 3 Technische Machbarkeit

(1) Wir können den vertraglich geschuldeten Gegenstand der Photovoltaikanlage (vgl. Definition laut § 4) nur dann montieren, wenn die Montage technisch machbar ist. Süd Solar führt deshalb nach Abschluss des Kaufvertrages für den Kunden kostenfrei nach unserem freien Ermessen eine Prüfung der technischen Machbarkeit durch.

(2) Zur Prüfung der technischen Machbarkeit gehört regelmäßig eine Sichtprüfung der Situation beim Kunden vor Ort und eine Erhebung aller für die Montage des Kaufgegenstandes erforderlichen Daten. Das schließt die Erstellung von Fotos oder auch Videos beim Kunden vor Ort ein. Diese Fotos oder auch Videos werden von uns gespeichert und für die Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwendet. Mit der Annahme des Angebotes erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass wir (i) sein Grundstück nach Abstimmung für die technische Machbarkeitsprüfung betreten und (ii) die hierbei erstellten Informationen einschließlich Fotos und Videos speichern und für die weitere Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Vertrages verwenden.

(3) Unsere technische Machbarkeitsprüfung umfasst keinerlei statischen Überprüfungen. Ob das Gebäude, insbesondere die für die Montage der Photovoltaikmodule vorgesehene (Dach-)Fläche(n) hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Tragfähigkeit geeignet ist / sind, prüfen wir nicht. Sollten wir hieran Zweifel haben, können wir vom Kunden verlangen, dass er uns auf seine eigenen Kosten einen geeigneten statischen Nachweis vorlegt.

(4) Wenn unsere technische Machbarkeitsprüfung ergibt, dass das Vorhaben des Kunden nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar ist, erhält er von uns hierüber eine gesonderte Mitteilung in Textform, mit deren Zugang der Kaufvertrag endgültig unwirksam ist. Soweit uns das möglich ist, bieten wir dem Kunden in diesem Fall gerne alternative Lösungen an.

§ 4 Montagevoraussetzungen und die Mitwirkungspflicht des Kunden
 
(1) Die Montage und Installation setzt auf Seiten des Kunden die Eignung des Gebäudes, insbesondere die des Gebäudedachs und die Eignung der technischen Hauselektrik voraus. Dies umfasst (i) die statische Tragfähigkeit des Dachs. (ii) geeignete Dachziegel zur Montage inklusive (iii) einer ausreichenden Anzahl an Ersatzziegeln, (iv) eine dem Stand der Technik entsprechende Hauselektrik inklusive geeigneter Hausanschlusskasten, Hausanschlusssäule, Zähleranschlusssäule, Zählerschrank und Stromzähler und (v) die Genehmigung der Montage durch den örtlichen Netzbetreiber.

(2) Der Kunde ist zur Mitwirkung insbesondere bei der rechtzeitigen und eigenverantwortlichen Schaffung der Montagevoraussetzungen verpflichtet. Er leistet auf eigene Kosten ggf. durch Umbau oder Neueinrichtung der in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen eine Umgebung, die die Installation der Photovoltaikanlage ermöglicht. 

(3) Der Kunde wird Süd Solar oder einen von Süd Solar beauftragten Dritten zu den vereinbarten und verabredeten oder von Süd Solar zumutbar angebotenen Terminen zum Zwecke der Montage und Installation der Photovoltaikanlage und der Geräte und der damit verbundenen Arbeiten den ungehinderten Zugang zum Gebäude und den Zugriff auf die zur Montage und Installation notwendigen technischen Einrichtungen gewähren.

(4) Der Kunde wird die an der Installationsadresse gelieferten Gegenstände, Geräte und Arbeitsgeräte mit Sorgfalt behandeln und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl treffen.

§ 5 Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen

(1) Süd Solar liefert nach näherer Maßgabe des geschlossenen Vertrages, insbesondere nach Prüfung der technischen Machbarkeit (vergleiche hierzu § 3), (i) Photovoltaikanlagen zur Montage auf Dächern. Diese Anlage besteht aus Solarmodulen, Verkabelung, auf das Dach angepasste Unterkonstruktionen, Wechselrichter, Stromspeichern, Verkabelung und sonstigem im Vertrag genannten Zubehör („Photovoltaikanlagen“) und, soweit vereinbart, (ii) sonstige optionale Geräte, wie zum Beispiel Ladestationen für Elektrofahrzeuge („Geräte“). Die zu liefernde Leistung der Photovoltaikanlage ist berechnet anhand der vereinbarten Zahl der Module und deren angegebener Nennleistung und stellt nicht die mit ihr im tatsächlichen Gebrauch erzeugte Energie dar. Die Solarmodule können geringfügige Farbabweichungen aufweisen. Die Süd Solar 360 GmbH garantiert keine einheitlich, gleiche Farbgebung der Solarmodule und haftet nicht für geringfügige Farbabweichungen.

(2) Süd Solar schuldet nach Maßgabe des geschlossenen Vertrags und der vereinbarten Produkt- und Leistungsbeschreibung unter anderem die Montage, Installation und die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und gelieferter Geräte in dem vereinbarten Gebäude. Die Montage und Installation der Photovoltaikanlage umfasst die Montage von Solarmodulen und einer individuell an das Gebäude angepassten Unterkonstruktion auf dem Dach des Gebäudes und deren Verkabelung bis zum Stromspeicher mit integriertem bzw. externem Wechselrichter („DC-Montage“). Süd Solar ist nach Abschluss der DC-Montage berechtigt, die Abnahme bzw. Teilabnahme dieser Leistung zu verlangen und der Kunde ist nach Abschluss der DC-Montage verpflichtet, die (Teil)-Abnahme dieser der Lieferung der Photovoltaikanlage sowie der DC-Montage durchzuführen und die hierfür vereinbarte Vergütung ungeachtet ggf. bestehender zusätzlicher Leistungen der Süd Solar zu zahlen.

§ 6 Anschluss der Photovoltaikanlage an den Wechselstromkreis des Gebäudes und das allgemeine Stromnetz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er wurde von Süd Solar eingehend darüber informiert, dass für die Nutzung der durch die Photovoltaikanlage erzeugten Energie zusätzlich zur DC-Montage der Anschluss der Photovoltaikanlage an den Wechselstromkreis des Gebäudes sowie die Einspeisung in das Stromnetz erforderlich ist („AC-Montage“) und dass dieser Anschluss nur durch zertifizierte Elektriker vorgenommen werden darf.

(2)  Süd Solar führt die AC-Montage, sofern vertraglich vereinbart, nach der Durchführung der DC-Montage durch. Süd Solar bietet dem Kunden diese AC-Montage als eigenständige und von der Lieferung der Photovoltaikanlagen sowie der DC-Montage vollständig unabhängige zusätzliche Dienstleistung die Durchführung der AC-Montage an.

(3) Für den Fall, dass die AC-Montage nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird, hat dies auf den Bestand und die für die Lieferung der Photovoltaikanlage sowie der DC-Montage geschuldete Vergütung keinen Einfluss. Insbesondere steht dem Kunden im Falle einer nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten AC-Montage hinsichtlich der Lieferung der PV-Anlage sowie der DC-Montage kein Recht auf Verweigerung der Abnahme, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der vertraglich geschuldeten Vergütung. Die Rechte des Kunden sind in diesem Fall vielmehr ausschließlich auf die gesetzlichen und vertragen Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der AC-Montage beschränkt.

§ 7 Dienstleistung zur Anmeldung der Photovoltaikanlage

(1) Sofern mit dem Kunden schriftlich vereinbart und aufgrund entsprechender, vom Kunden auszustellender Vollmachten meldet Süd Solar die Photovoltaikanlage und ggf. weitere anmeldepflichtige Geräte im Namen des Kunden (i) bei dem für das vereinbarte Gebäude zuständigen örtlichen Netzbetreiber und (ii) bei der Bundesnetzagentur zur Eintragung der Stammdaten der Photovoltaikanlage und ggf. weiterer anmeldepflichtiger Geräte in das Marktstammdatenregister an. Der Kunde wird Süd Solar dazu vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen.

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass die Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erst nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung und Genehmigung durch den Netzbetreiber erfolgen kann und dass Süd Solar auch bei ordnungsgemäßer Anmeldung auf den Ausgang der Prüfung und den Zeitpunkt der Erteilung oder Ablehnung einer Genehmigung keinen Einfluss hat und für die Folgen eintretender Verzögerungen oder ausbleibender Genehmigung nicht einstehen kann.

(3) Für etwaig notwendige Anzeigen oder Anmeldungen der Photovoltaikanlage beim Finanzamt sorgt der Kunde in eigener Verantwortung.

§ 8 Leistungsabgrenzung

(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst die von Süd Solar geschuldete Leistung insbesondere nicht:
(i) die Prüfung der Statik des Gebäudedachs und die Eignung des Gebäudedachs zur Montage der Photovoltaikanlage. Die Pflicht von Süd Solar, den Kunden auf bestehende und erkennbare Defizite hinzuweisen und aufzuklären bleibt hiervon unberührt.
(ii) Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Montage.
(iii) die Überprüfung, eventuelle Anpassung, Erneuerung, Erweiterung der bestehenden Hauselektrik, beispielsweise des Hausanschlusskastens, der Hausanschlusssäule, Zähleranschlusssäule, Zählerschrank oder ähnlichem.
(iv) elektrische Prüfung anderer Komponenten, die nicht durch Süd Solar neu montiert und installiert werden
(v) rechtliche, einschließlich genehmigungsrechtliche und behördliche, sowie steuerliche Beratung; ebenso die Beratung zu öffentlichen Förderungen und Versicherungen

§ 9 Stromzähler

(1) Ist ein Stromzählerwechsel vor der AC-Montage notwendig erfolgt dies in der Regel durch den örtlichen Netzbetreiber und umfasst nicht die Leistungen der Süd Solar 360 GmbH. 

(2) Sollte der Netzbetreiber die Anwesenheit oder die Mitwirkung von Süd Solar oder des von Süd Solar beauftragten Dritten wünschen, wird Süd Solar diesem Wunsch nachkommen. 

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Photovoltaikanlage erst nach einem eventuell erforderlichen Stromzählerwechsel vollständig in Betrieb genommen werden kann und dass Süd Solar auf einen termingerechten Stromzählerwechsel durch den Netzbetreiber keinen Einfluss hat und für die Folgen dadurch eintretender Verzögerungen nicht einstehen kann.

§ 10 Unverbindliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen

(1) Erhält der Kunde im Rahmen der Angebotserstellung Prognosen über einen voraussichtlichen Ertrag, Autarkiegrad oder der Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage, so beruhen diese Prognosen auf mathematischen Modellrechnungen eines Drittanbieters und beinhalten lediglich unverbindliche Schätzungen. Dort enthaltene Angaben können infolge von Schwankungen relevanter Faktoren wie u. a. Wetter, Verschattung, Nutzerverhalten und gesetzliche Rahmenbedingungen unter oder über den tatsächlichen Werten liegen. 

§ 11 Änderung der Leistungen

(1) Wir behalten uns vor, sofern aus rechtlichen Gründen (bspw. aus gesetzlichen oder behördlichen Gründen) oder aus technischen Gründen notwendig, die geschuldeten Lieferungen und Leistungen zu ändern – inbesondere wenn diese Gründe bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Süd Solar liegen (inbesondere durch fehlende Verfügbarkeiten der vereinbarten Liefergegenstände). Süd Solar kann gleichwertige Ersatzprodukte mit gleichwertigen Herstellergarantien liefern und moniteren.

§ 12 Liefertermine und -fristen, Leistungsfristen

(1) Von Süd Solar in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern der Versand von Material, Geräten und sonstigen Liefergegenständen vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2) Süd Solar kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –
vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere zur Mitwirkungspflicht  aus $ 4) der Süd Solar 360 GmbH gegenüber nicht nachkommt.

(3) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Abschluss des Vertrags, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt, zu welchem die technische Machbarkeit und die Montagevoraussetzungen (§ 3, § 4) gegeben sind. 

(4) Süd Solar haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von Süd Solar geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die Süd Solar nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Süd Solar die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, und Süd Solar den Kunden unverzüglich über die eingetretene Behinderung informiert hat, ist Süd Solar zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; erhaltene Gegenleistungen sind von Süd Solar dann zu erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Süd Solar vom Vertrag zurücktreten.

§ 13 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Komponenten und vereinbarten Geräte der Photovoltaikanlage werden dem Kunden rechtzeitig zum vereinbarten Montagetermin geliefert. Die Lieferung ist mit angemessener Frist anzukündigen. 

(2) Nach Lieferung geht die Gefahr mit der (Teil-)Abnahme der DC-Montage vollständig und endgültig auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Photovoltaikanlage und deren Leistung. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung der AC-Montage oder die Lieferung und Installation weiterer Geräte beauftragt wurde und deren Erfüllung bzw. Lieferung, Leistung, Montage und Abnahme noch aussteht. 

(3) Süd Solar ist zu Teillieferungen und / oder Teilleistungen berechtigt, sofern die Interessen des Kunden hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

§ 14 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Brutto in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart, kann der Kunden Zahlungen durch Überweisung auf ein von Süd Solar zu benennendes Konto leisten. Skontoabzüge werden von Süd Solar nicht akzeptiert, soweit wir mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

(3) Süd Solar ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ganz oder teilweise abzutreten (Factoring). Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können in diesem Fall nur an den Factor geleistet werden, an den Süd Solar Ansprüche abgetreten hat. Ist eine Abtretung erfolgt, wird der Kunde im Rahmen der Rechnungsstellung hierauf nochmals ausdrücklich hingewiesen.

(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Süd Solar. 

(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in demselben Vertragsverhältnis begründet sind.

(6) Wenn nicht anders vereinbart, ist Süd Solar berechtigt, im Zuge der Teilabnahme abgenommene Lieferungen und Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen. Übrige abzunehmende Lieferungen und Leistungen werden nach deren Abnahme in Rechnung gestellt. ​

§ 15 Gewährleistung, Sachmängel, Garantien
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(1) Dem Kunden stehen bei Sach- oder Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte zu, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 
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(2) Dem Kunden stehen, soweit vereinbart, in Bezug auf die gelieferte Photovoltaikanlage, Geräte, Komponenten Ansprüche aus Garantien gegen den Hersteller („Herstellergarantie“) zu. Inhalt, Gegenstand, Dauer, Voraussetzungen und der verpflichtete Hersteller ergeben sich aus den gesondert zu betrachtenden Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Etwaige Ansprüche sind vom Kunden direkt bei dem verpflichteten Hersteller geltend machen. Die garantiegemäße Erbringung der geschuldeten Leistung aus Garantieansprüchen liegt ausschließlich beim Hersteller. 
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§ 16 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
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(1) Die Haftung der Süd Solar auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 17 eingeschränkt.
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(2) Süd Solar haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben oder den Schutz von Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit Süd Solar dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Süd Solar bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Süd Solar 360 GmbH.

(5) Soweit Süd Solar technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung der Süd Solar 360 GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 17 Einschalten von Erfüllungshilfen
(1) Auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden darf Süd Solar Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung der Leistungspflicht, insbesondere zur Montage, Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage, einschalten oder bereits eingeschaltete Erfüllungshilfen ersetzen.

(2) Die Haftung für das Verschulden von eingeschalteten Erfüllungshilfen steht der Haftung der Süd Solar wie für eigenes Verschulden im Rahmen dieser AGB getroffenen Abreden zu Haftungsausschlüssen und -begrenzungen gleich. 
§ 18 Eigentumsvorbehalt

(1) Süd Solar behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für den Vertragsgegenstand vor.
§ 19 Anwendbares Recht
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(1) Für Verträge zwischen Süd Solar und dem Kunden, für welche diese AGB gelten, sowie für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit solchen Verträgen gilt deutsches Recht, wobei die Anwendung kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, ausgeschlossen ist. 

(2) Die Beziehungen zwischen der Süd Solar 360 GmbH und dem Kunden als Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Wenn der Kunde zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hatte, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt

§ 20 Angaben zur Streitschlichtung

(1) EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Verbraucherstreit-Beilegung / Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.​​

§ 21 Widerrufsrecht
 
(1) Sofern der Kunde einen Vertrag mit Süd Solar als Verbraucher (vgl. § 1) außerhalb von Geschäftsräumen von Süd Solar oder außerhalb der Geschäftsräume von Süd Solar beauftragter Handelsvertreter oder sonstiger Vertriebspartner schließt oder wenn für den Vertragsschluss und die Vertragsverhandlungen ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) verwendet wurden, steht dem Kunden unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

§ 22 Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Ihr Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung,

Erklärungen zum Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Süd Solar 360 GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn, Deutschland, Telefon +49 6196 586 55 873, E-Mail info@suedsolar.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Süd Solar 360 GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn, Deutschland, Telefon +49 6196 586 55 873, E-Mail info@suedsolar.com,

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:
……………………………………………………….……………………………………………………….
Bestellt am ….………………….…………………
Name des/der Verbraucher(s): ……………………………….………………………
Anschrift des/der Verbraucher(s): …………………………….……….……………………………………………….……………………….
Unterschrift des/der Verbraucher(s). ………………..………………………………………
Datum, _______________
 
(*) Unzutreffendes streichen